Platzordnung

Platzordnung

1. Anreise

Rund um die Uhr

2. Abreise

Am Abreisetag ist der Platz bis spätestens 12:00 Uhr zu verlassen.

3. Stellplatz

Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf den gesamten Anlagen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Vorgegebenen Fahrwege sind freizuhalten, da sie als Brand und Rettungsgassen dienen.

Wohnmobile sind nur mit  gültiger Gasprüfung und TÜV  auf dem Platz zulässig.

Da der Stellplatz nicht die Bedingungen eines Campingplatzes erfüllt, ist es untersagt Gespanne, bzw. Wohnwagen abzustellen. Hier verweisen wir auf die Campingplätze in der Nähe.

Das Abstellen von Trailern ist auf dem Platz verboten!

4. Sicherheitsabstände

Das Fahrzeug ist innerhalb der Parzelle abzustellen. In den Bereichen ohne Parzellen ist aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand von 3 Metern zwingend einzuhalten!!

5. Ruhezeiten

Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr am nächsten Tag. Gäste haben Rücksicht aufeinander zu nehmen. Von 12.00Uhr bis 13.30 Uhr ist Mittagsruhe. Die Mittags- und Nachtruhe ist einzuhalten.

6. Stellflächen

Der Vermieter behält sich vor eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben.
Pro Stellfläche ist nur ein Wohnmobil erlaubt.
Das Umgrenzen des Stellplatzes mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Aus Gründen der Rasenregenerationsfähigkeit dürfen keine geschlossenen / luftundurchlässige Planen / Folien / Materialien ausgelegt werden.
Abweichungen in den Parzellengrößen und in der nicht maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplanes behält sich der Vermieter vor.
Es darf ausschließlich der angemietete Stellplatz genutzt werden. PKW und andere Fahrzeuge dürfen nicht auf eventuell unbelegten, benachbarten Stellplätzen abgestellt werden.

7. Zelte

Es ist nicht gestattet Zelte mit auf den Stellplatz aufzustellen.

8. Müllentsorgung

Müll, der während des Aufenthaltes anfällt, ist in die entsprechenden Container zu sortieren.

-Pappe und Papier – Papiercontainer -Restmüll bitte eingetütet in den Restmüllcontainer -Plastik, Kunststoff, Dosen und Tetra Pack in die gelben Rollcontainer -Weißglas und Buntglas in den dafür vorgesehenen Flaschencontainer.

Schrott (alte Grills, Töpfe, Stühle, Zeltstangen usw.) defekte Zelte oder Unterlagen sind mitzunehmen und im Recyclinghof zu entsorgen.

9. Grillen / Offenes Feuer

Zum Grillen bieten wir einen Grillplatz, der zu nutzen ist, um die Feuergefährdung und die Belästigung anderer Gäste zu reduzieren. Grillen mit Holzkohle ist grundsätzlich nur zur windstillen Zeit gestattet. Es ist darauf zu achten, dass kein Funkenflug entsteht. Offene Feuer (Lagerfeuer etc.) sind auf dem gesamten Gelände streng verboten. Feuerlöscher befinden sich auf dem gesamten Stellplatz. Die genauen Standorte sind dem Platzplan zu entnehmen.

10. Heiße Asche

nicht in Büsche, Gräben und Container schütten. Die heißen Grills nicht auf den Rasen stellen bzw. schütten.

11. Toiletten und Waschräume

bitte wieder sauber hinterlassen, die nächsten Gäste werden es Ihnen danken. Die Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten!!! Lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt im Sanitärgebäude!!!

12. Frischwasserzapfstelle

auf dem Platz ist nur zur Trinkwasserentnahme da, und  nicht  um unter dem laufenden Wasserhahn den schnellen Abwasch, Reinigung verdreckter Gummistiefel, Entsorgung von Schmutzwasser oder ähnliches zu verrichten.

13. Außenduschen

Außenduschen sind nicht erlaubt!!!

14. Fahrräder

nicht an Stromkästen oder Lampen anlehnen!!

15. Strandgut

Muschel, Stock und Stein, die Ihr am Strand gefunden habt bitte mit nach Hause nehmen oder zurück an den Strand jedoch nicht in Büsche usw. auf dem Platz verteilen.

16. Fahrzeugwäsche

Fahrzeugwäschen – egal welcher Art – sind nicht erlaubt.

17. Hunde

nicht unbeaufsichtigt lassen (Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände).
Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sind zu entfernen. Im gesamten Sanitärgebäude sind Hunde  nicht  gestattet.

18. Rücksicht

Auf die anderen Gäste ist Rücksicht zu nehmen und ruhestörender Lärm zu vermeiden. Dies ist auch bei Besuch zu berücksichtigen. Radios, Fernsehgeräte usw. sind immer so leise einzustellen, dass andere Gäste nicht gestört werden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe verstößt, muss mit dem Platzverweis rechnen.

19. Hausrecht

Den Weisungen des Platzwartes sind jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung oder Nichtbefolgung der Anweisungen sind wir gezwungen, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns vor, einen Platzverweis auszusprechen.

20. Haftung

Bei Unfällen tritt eine Haftung der Vermieterin nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden Dritter entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet der Betreiber nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.

Wir wünschen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt in Maasholm!

Gemeinde Maasholm